Betriebsrat und Gewerkschaft – was sind eigentlich die Unterschiede?

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Die meis­ten Leser meines Blogs sind oder waren selb­st als Betrieb­srat tätig und ken­nen sich da bestens aus. Doch viele andere Men­schen fra­gen mich immer wieder, was unter­schei­det eigentlich einen Betrieb­srat von der Gew­erkschaft. Deshalb kläre ich mal auf.

Der Betriebsrat wird gewählt

Ein Betrieb­srat ver­tritt die Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer eines Unternehmens. Dazu wählen diese Kol­legin­nen und Kol­le­gen ihres Unternehmens in den Betrieb­srat. Dieser set­zt sich dann im Unternehmen für ihre Rechte ein und han­delt Betrieb­svere­in­barun­gen aus.

Einer Gewerkschaft tritt man als Mitglied bei

In Gew­erkschaften sind dage­gen nicht nur Arbeit­nehmer, son­dern auch Rent­ner, Studierende, Arbeitssuchende und weit­ere Per­so­n­en organ­isiert. Jed­er, der Mit­glied ist, gehört also zur Gew­erkschaft. Diese ist nicht für ein einzelnes Unternehmen, son­dern für eine ganze Branche oder sog­ar mehrere zuständig. Gew­erkschaften sind Tar­if­parteien und han­deln mit einzel­nen Arbeit­ge­bern oder dem Arbeit­ge­berver­band ein­er gesamten Branche Tar­ifverträge aus.

Es gibt aber auch einen Berührungspunkt bei­der Organ­i­sa­tio­nen: Gew­erkschaften unter­stützen oft aktiv bei der Grün­dung eines Betrieb­srates und bieten für die gewählten Gew­erkschaften Sem­i­nare (unsere Sem­i­nare find­en Sie übri­gens hier) an.

Beides wird in einen Topf geworfen

Früher waren die Gew­erkschaften die wichtig­sten Inter­essensvertreter der Arbeit­nehmer. Daher wer­den die Gew­erkschaften auch heute noch manch­mal mit den Betrieb­sräten in einen Topf gewor­fen. Tat­säch­lich gilt nach Para­graf 2 des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes: „Arbeit­ge­ber und Betrieb­srat arbeit­en unter Beach­tung der gel­tenden Tar­ifverträge ver­trauensvoll und im Zusam­men­wirken mit den im Betrieb vertrete­nen Gew­erkschaften und Arbeit­ge­bervere­ini­gun­gen zum Wohl der Arbeit­nehmer und des Betriebs zusammen“.

Es kann dur­chaus hil­fre­ich sein, sich an eine Gew­erkschaft zu wen­den. Erfahrun­gen und Infor­ma­tio­nen nützen vor allen Din­gen neu gegrün­de­ten Betrieb­sräten. Dage­gen ste­ht, dass Gew­erkschaften erst ab ein­er bes­timmten Mit­gliederzahl in einem Betrieb tätig wer­den und deswe­gen erst­mal Mit­glieder gewor­ben wer­den müssen. Auch der Arbeit­ge­ber ist häu­fig nicht erfreut, wenn der Ein­fluss der Gew­erkschaften im eige­nen Unternehmen wächst.

Glück­auf,
Andreas Galatas
 

Orig­i­nal-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsrat-und-gewerkschaft-was-sind-eigentlich-die-unterschiede/

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Sisoje

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