child, tower, building blocks

Was sind Umstrukturierungen bzw. Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan

, , , ,

Eine Unternehmen­su­m­struk­turierung bringt in der Regel auch grundle­gende betriebliche Verän­derun­gen mit sich. Diese ver­schiede­nen Maß­nah­men, die mit dem all­ge­meinen Begriff “Umstruk­turierung” umschrieben wer­den, lösen in der Regel arbeit­srechtlichen Hand­lungs­be­darf sowohl auf indi­vidu­eller als auch auf kollek­tiv­er Ebene aus. Han­delt es sich bei der Umstruk­turierung um eine Betrieb­sän­derung (siehe unten), muss das betrieb­sver­fas­sungsrechtliche Inter­esse­naus­gle­ichs- und Sozialplan­ver­fahren beachtet werden.

Betriebliche Verän­derun­gen sind in der Regel durch eine Änderung der Art oder des Umfangs der Arbeit, eine Änderung des Arbeit­splatzes oder eine Änderung der Arbeit­sor­gan­i­sa­tion gekennze­ich­net. Sie führen häu­fig zur Beendi­gung von Arbeitsver­hält­nis­sen, zur Begrün­dung neuer Arbeitsver­hält­nisse oder zu beidem.

Im Rah­men des Inter­esse­naus­gle­ichsver­fahrens ist der Arbeit­ge­ber in der Regel verpflichtet, die betrof­fe­nen Arbeit­nehmer über die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen zu informieren und ihnen Gele­gen­heit zu geben, sich zu äußern. Der Arbeit­ge­ber muss auch den Betrieb­srat anhören, sofern ein solch­er existiert, und ihn über die geplanten Änderun­gen informieren. Wenn es keinen Betrieb­srat gibt, muss der Arbeit­ge­ber die Arbeit­nehmervertreter konsultieren.

Die Anhörung muss sich auf die Gründe für die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen, die voraus­sichtlichen Fol­gen für die Arbeit­nehmer und die Maß­nah­men erstreck­en, die der Arbeit­ge­ber zu ergreifen gedenkt, um etwaige nachteilige Auswirkun­gen abzu­mildern. Der Arbeit­ge­ber muss auch alle Vorschläge der Arbeit­nehmer oder ihrer Vertreter berücksichtigen.

Wenn die Kon­sul­ta­tion zu ein­er Vere­in­barung führt, muss der Arbeit­ge­ber die vere­in­barten Maß­nah­men umset­zen. Kommt keine Eini­gung zus­tande, kann der Arbeit­ge­ber die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen den­noch umset­zen, muss dies aber nach dem im Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz fest­gelegten Ver­fahren tun.

Das Ver­fahren für Sozialpläne sieht in der Regel vor, dass der Arbeit­ge­ber die betrof­fe­nen Arbeit­nehmer über die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen informiert und ihnen die Möglichkeit gibt, sich zu äußern. Der Arbeit­ge­ber muss auch den Betrieb­srat anhören, falls es einen gibt, und ihn über die geplanten Änderun­gen informieren. Wenn es keinen Betrieb­srat gibt, muss der Arbeit­ge­ber die Arbeit­nehmervertreter konsultieren.

Die Anhörung muss sich auf die Gründe für die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen, die voraus­sichtlichen Fol­gen für die Arbeit­nehmer und die Maß­nah­men erstreck­en, die der Arbeit­ge­ber zu ergreifen gedenkt, um etwaige nachteilige Auswirkun­gen abzu­mildern. Der Arbeit­ge­ber muss auch alle Vorschläge der Arbeit­nehmer oder ihrer Vertreter berücksichtigen.

Wenn die Kon­sul­ta­tion zu ein­er Vere­in­barung führt, muss der Arbeit­ge­ber die vere­in­barten Maß­nah­men umset­zen. Wird keine Eini­gung erzielt, kann der Arbeit­ge­ber die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen den­noch umset­zen, muss dies aber nach dem im Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz fest­gelegten Ver­fahren tun.

Generell müssen die Ver­fahren für Inter­esse­naus­gle­iche und Sozialpläne einge­hal­ten wer­den, wenn betriebliche Verän­derun­gen vorgenom­men wer­den, die erhe­bliche Auswirkun­gen auf die Arbeit­nehmer haben. Diese Ver­fahren sollen die Inter­essen der Arbeit­nehmer schützen und sich­er­stellen, dass die neg­a­tiv­en Auswirkun­gen der Änderun­gen so ger­ing wie möglich gehal­ten werden.

Ebenfalls lesenswert

  • Purple Light Up 2022 — Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

    Purple Light Up 2022 — Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

    Mor­gen, am Sam­stag, den 03.12.2022 ist wieder der inter­na­tionale Tag der Men­schen mit Behin­derun­gen. Diesen Tag nutzen weltweit Men­schen und Organ­i­sa­tio­nen dazu, die Rechte und Anliegen von Men­schen mit Behin­derun­gen in das Bewusst­sein der Öffentlichkeit zu rücken. Die glob­ale Kam­pagne #Pur­ple­Light­Up (engl. für „Lila Aufleuchten”/weitere ver­wen­dete Hash­tags: #Dis­abilty­Con­fi­dence #Inclu­sion­Rev­o­lu­tion #IDPD22) set­zt an diesem Tag rund…

    Weiterlesen

  • Wissen — Werte — Kompetenzen: Die drei zentralen Elemente für erfolgreiche Organisationen und Teams

    Wissen — Werte — Kompetenzen: Die drei zentralen Elemente für erfolgreiche Organisationen und Teams

    In der heuti­gen Wis­sens­ge­sellschaft sind Wis­sen, Werte und Kom­pe­ten­zen die drei zen­tralen Ele­mente, die erfol­gre­iche Organ­i­sa­tio­nen auszeichnen.  Wissen Wis­sen ist die Basis für den Erfolg von Organ­i­sa­tio­nen. Es ist die Fähigkeit, Infor­ma­tio­nen zu erfassen, zu ver­ar­beit­en und zu nutzen, um Prob­leme zu lösen und Ziele zu erre­ichen. In der heuti­gen Wis­sens­ge­sellschaft ist Wis­sen die wichtig­ste…

    Weiterlesen

  • EU-Kommission gibt Startschuss für das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023

    EU-Kommission gibt Startschuss für das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023

    Gute Nachricht­en für die Bildungsbranche: Die EU hat im Okto­ber 2022 den Startschuss für das Europäis­che Jahr der Kom­pe­ten­zen 2023 gegeben. In der Pressemit­teilung der EU-Kom­mis­sion heißt es dazu im Einzelnen:

    Weiterlesen