Was ist eigentlich Betriebliches Gesundheitsmanagement?

Investi­tio­nen in die Gesund­heits­förderung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er, ger­ade auch von kleinen und mit­tleren Betrieben, sind immer Investi­tio­nen in die Zukun­ft unser­er Gesellschaft.

„Mens sana in cor­pore sano.” Das ist eine lateinis­che Redewen­dung, die ihren Ursprung in den Schriften des römis­chen Dichters Juve­nal (cir­ca 60 bis 127 n. C.) hat. Ken­nen Sie nicht? Dann über­set­ze ich mal sin­ngemäß (nicht wörtlich):

„Nur in einem gesun­den Kör­p­er wohnt auch ein gesun­der Geist.“

Jet­zt klin­gelt es bei den meis­ten! An dem Satz ist ganz sich­er etwas dran. Dies wis­sen zunehmend auch die Unternehmen, weshalb BGM eine zunehmend wichtige Rolle spielt. BGM ste­ht für Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment. Und gesunde und motivierte Mitar­beit­er sind die Basis für erfol­gre­iche Unternehmen.

Kranke Mitar­beit­er kosten die Unternehmen dage­gen enorme Beträge. Da kom­men beachtliche Sum­men zusam­men, die bess­er für ein Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment ver­wen­det wer­den soll­ten. Denn:

  • Mith­il­fe von BGM kön­nen die Fehlzeit­en­rat­en von Beschäftigten um durch­schnit­tlich 26 % reduziert werden.
  • Jed­er in BGM investierte Euro spart zwis­chen einen und zehn Euro und hat somit einen pos­i­tiv­en Return on Invest­ment.
  • Stu­di­en bele­gen darüber hin­aus mess­bare Verbesserun­gen der kör­per­lichen bzw. psy­chis­chen Verfassung.
  • Der Erfolg eines Unternehmens liegt maßge­blich in ein­er mitar­beit­eror­i­en­tierten Unternehmen­skul­tur, in der auch gesund­heits­be­zo­gene Maß­nah­men am erfol­gre­ich­sten sind.
  • Verbesserung der Gesund­heit und des Wohlbefind­ens der Mitar­bei­t­en­den steigert die Arbeits- und Leis­tungs­fähigkeit, die Mitar­beit­er­mo­ti­va­tion und die Mitar­beit­erbindung und ‑loy­al­ität.

Bei BGM Betrieb­srat mit einbeziehen

Bei allen möglichen BGM-Maß­nah­men gilt übri­gens: Da der Betrieb­srat Teil der betrieblichen Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion ist, besitzt er eine Kon­troll- und Förder­funk­tion, einen Gestal­tungsauf­trag sowie ein Teil­nah­merecht im Bere­ich des betrieblichen Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes. Dem­nach sollte der Betrieb­srat bei der Pla­nung, Umset­zung und Entschei­dungs­find­ung durch die Teil­nahme an BGM-Sitzun­gen und Besprechun­gen aktiv beteiligt sein und gestal­tend mitwirken.

Das Mitbes­tim­mungsrecht umfasst ins­beson­dere die Auswahl und Organ­i­sa­tion der Ver­fahren der Gefährdungs­beurteilung. Da das Arbeitss­chutzrecht auch den Abbau von psy­chis­chen Fehlbe­las­tun­gen fordert, kann der Betrieb­srat zudem auf die Arbeitsabläufe und ‑organ­i­sa­tio­nen ein­wirken.

Welche Vorteile haben also Arbeit­ge­ber durch eine Betriebliche Gesundheitsförderung?

  • Imageaufw­er­tung des Unternehmens
  • Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • Sicherung der Leis­tungs­fähigkeit aller Mitarbeiter
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Steigerung der Pro­duk­tiv­ität und Qualität

Welche Vorteile haben also Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer durch eine Betriebliche Gesundheitsförderung?

  • Erhaltung/Zunahme der eige­nen Leistungsfähigkeit
  • Erhöhung der Arbeit­szufrieden­heit und Verbesserung des Betriebsklimas
  • Mit­gestal­tung des Arbeit­splatzes und des Arbeitsablaufs
  • Reduzierung der Arztbesuche
  • Verbesserung der gesund­heitlichen Bedin­gun­gen im Unternehmen
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Verbesserung des Gesund­heit­szu­s­tandes und Senkung gesund­heitlich­er Risiken
  • Ver­ringerung von Belastungen

Die Kam­pagne „Unternehmen unternehmen Gesund­heit“ des Bun­desmin­is­teri­ums für Gesund­heit belegt übri­gens: Schon heute wird betriebliche Gesund­heits­förderung in vie­len Betrieben vor­bildlich umge­set­zt. Pro­jek­t­beispiele aus den einzel­nen Bun­deslän­dern zeigen, dass auch in kleineren Betrieben viel für die Gesund­heit der Beschäftigten getan wer­den kann.

Ich wün­sche Ihnen eine schöne Wei­h­nacht­szeit und einen guten Rutsch ins hof­fentlich coro­n­afreiere neue Jahr! Wir lesen 2022 voneinander …

Bleiben Sie beweglich!

Glück­auf, Ihr
Andreas Galatas