Wann bekomme ich die Energiepauschale über 300 Euro?

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Die Bun­desregierung hat angesichts der stark steigen­den Energiepreise umfassende und unbürokratis­che Ent­las­tun­gen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuer­liche Ent­las­tun­gen sowie weit­ere unter­stützende Maß­nah­men. Auch betrof­fene Unternehmen erhal­ten Hil­fe bei der Bewäl­ti­gung der Herausforderungen.

Mit dem ersten Ent­las­tungspaket hat­te sich der Koali­tion­sauss­chuss am 23. Feb­ru­ar 2022 auf eine Rei­he umfan­gre­ich­er Ent­las­tungss­chritte ver­ständigt. Dazu zählen ins­beson­dere fol­gende Maßnahmen:

Wann entfällt die EEG-Umlage?

Zum 1. Juli 2022, Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er wer­den damit bei den Stromkosten um ins­ge­samt 6,6 Mrd. Euro ent­lastet. Der Bun­destag hat­te das entsprechende Gesetz am 28. April beschlossen.

Wie sieht es mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss aus?

Beziehende von Wohn­geld erhal­ten 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Per­so­n­en: 350 Euro, je weit­erem Fam­i­lien­mit­glied zusät­zliche 70 Euro). Azu­bis und Studierende im Bafög-Bezug erhal­ten 230 Euro. Der Bun­destag ver­ab­schiedete das Gesetz am 17. März 2022, der Bun­desrat bil­ligte es am 8. April 2022.

Und wann gibt es nun die Energiepauschale?

Die Energiepreis­pauschale von 300 Euro soll 44 Mil­lio­nen Erwerb­stätige in Deutsch­land ent­las­ten. Dem Geset­ze­sen­twurf zufolge erhal­ten alle einkom­men­steuerpflichti­gen Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer die Ein­malzahlung, die in den Steuerk­lassen 1 bis 5 ein­ge­ord­net sind. Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer, die am 1. Sep­tem­ber 2022 in einem Arbeitsver­hält­nis ste­hen, bekom­men die Pauschale voraus­sichtlich mit der Lohn­zahlung im September.

Erhalten auch Selbstständige und Arbeitslose die Energiepauschale?

Selb­st­ständi­ge erhal­ten die Energiepreis­pauschale von 300 Euro durch eine Senkung ihrer Steuer-Vorauszahlung eben­falls im Sep­tem­ber. Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer, die am 1. Sep­tem­ber kein Arbeitsver­hält­nis nach­weisen kön­nen und Selb­st­ständi­ge mit gerin­gen Vorauszahlun­gen wird die Energiepauschale über die Einkom­men­steuer­erk­lärung ohne geson­derte Antragsstel­lung gewährt.

Ist die Energiepauschale steuerpflichtig?

Ja, die Energiepreis­pauschale von 300 Euro aus dem Ent­las­tungspaket ist steuerpflichtig. Nur wer unter dem Steuer­frei­be­trag bleibt, prof­i­tiert also von der vollen Summe der Unter­stützung. Die Einkom­menss­teuer und Sozial­ab­gaben wer­den von den 300 Euro abge­zo­gen – ein­er Berech­nung des Bun­des zufolge bleiben einem Steuerzahler, der 3500 Euro brut­to ver­di­ent und sich in Steuerk­lasse 1 befind­et, nach der Ver­s­teuerung der Energiepreis­pauschale lediglich 159 Euro netto.

Welche Entlastung gibt es noch für mich?

Neben der Energiepauschale wur­den auch der Kinder­bonus von 100 Euro, der Hartz-IV-Bonus und vor allem das 9‑Eu­ro-Tick­et sowie der Tankra­batt für Diesel und Ben­zin an deutschen Tankstellen beschlossen. Dabei wer­den die bei­den Maß­nah­men bere­its am 1. Juni starten.

Wenn es zu weit­eren Ent­las­tungs­maß­nah­men kom­men sollte, wer­den wir Euch auf dem Laufend­en halten!

Bleibt wach­sam!

Glück­auf, Euer
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Stadtratte

#ibpAkademie #kom­pe­ten­zori­en­tierte #Betrieb­sratss­chu­lun­gen

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