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Am 9. Februar hat die Regierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung…